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Versicherungsbedingungen
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
Das Material ist nicht versichert (bei Auftrag Haftungsvereinbarung möglich). Mittels Zuschlag von 10% der Mietsumme übernimmt der Vermieter das Bruchrisiko zu 100% und das Diebstahlrisiko zu 75%.
Im Falle von Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden ohne Haftungsvereinbarung wird dem Mieter die Hälfte des vom Hersteller empfohlenen Listenpreises in Rechnung gestellt bzw. angelastet.
Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts mit Haftungsvereinbarung wird dem Mieter ein Selbstbehalt von 25% des Marktwertes des Leihobjekts in Rechnung gestellt bzw. angelastet.
Bei unsachgemäßer und teilweiser Beschädigung des Materials ohne Haftungsvereinbarung wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.